Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Anwendungsbereich der AGB

1. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Koala (Verkäufer). Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Ihre Gültigkeit wird nicht dadurch eingeschränkt, dass nicht in jedem Angebot, Vertrag oder einer Position derselben auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind jederzeit unter www.koala-geschenkewelt.de abrufbar.

2. Alle Nebenabreden, ob sie in mündlicher oder schriftlicher Form getätigt wurden, welche diese AGB, Verträge oder Angebote betreffen, bedürfen der Schriftform und sind vom Geschäftsführer der Koala oder dessen Bevollmächtigen im Sinne des §167 I BGB durch Unterschrift zu genehmigen.

3. Änderungen an den AGB werden dem Vertragspartner durch Mitteilung im Webbereich der Koala übermittelt. Die geänderten AGB gehen dem Kunden der Koala in Form einer schriftlichen Erweiterung des Angebotes bei erster Erstellung nach Änderung der AGB zu. Hierbei ist es unerheblich ob aus diesem Angebot ein Vertrag resultiert. Der Kunde der Koala ist von diesem Zeitpunkt an über die Änderung informiert.

B. Vertragsabschluss und Inhalt des Vertrages

1. Der Käufer ist mit Erteilung und Unterzeichnung des Auftrages an seine Order gebunden.

2. Der Vertrag wird erst mit der Auftragsbestätigung von Seiten des Verkäufers abgeschlossen. Ohne Belang sind hierbei mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden, die nicht im Sinne von Punkt 1.2 oben bestätigt wurden.

3. Es obliegt der Verantwortung des Käufers, die Auftragsbestätigung auf etwaige Abweichungen zu dem platzierten Auftrag zu prüfen. 5 Kalendertage nach dem Datum der Auftragsbestätigung gelten alle im Angebot definierten Punkte wie z. B. Produkte, Mengen oder Liefertermine wie in der Auftragsbestätigung genannt als vom Käufer akzeptiert. Ist innerhalb der genannten Frist von 5 Kalendertagen ein Einspruch erfolgt, gilt der Vertrag bis zur Klärung als ruhend.

C. Preise

1. Die Preise verstehen sich ab Lager der Koala unverzollt, unversteuert und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland insbesondere zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Aufträgen, Auftragsbestätigungen oder

Rechnungen dürfen vom Verkäufer berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu den sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.

D. Lieferung

1. Die Gefahr der Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware der für den Versand bestimmten Person oder Institution übergeben hat.

2. Die vereinbarten anteiligen Fracht- bzw. Portokosten der Lieferung werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

3. Der Verkäufer ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.

4. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung, so trägt er sämtliche Fracht-, Porto- und sonstige Nebenkosten.

E. Lieferzeit

1. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich stets auf die Auslieferung ab Fabrik bzw. ab Lager des Verkäufers.

2. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Insbesondere sind Lieferungen vor einer angegebenen Lieferzeit zulässig.

3. Verzögert sich die Lieferung durch Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unverschuldete Betriebsstörungen (auch bei Zulieferern des Verkäufers), so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Bei Unmöglichkeit der Lieferung (höhere Gewalt) ist der Verkäufer von der Lieferverpflichtung befreit.

4. Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Verkäufer die automatische Nachlieferungsfrist von 20 Kalendertagen erfolglos verstreichen lässt.

5. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerung sind - außer bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln - ausgeschlossen.

F. Zahlungen und Konditionen

1. Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum bzw. nach Wareneingang netto zahlbar, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Wird das Zahlungsziel überschritten, gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt. Ein höherer Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

3. Zahlungen sind ausschließlich unter Angabe von Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum zu leisten.

4. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen mit den ältesten fälligen Forderungen zu verrechnen.

5. Verrechnungen sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers zulässig. Das Zurückbehalten von Zahlungen durch den Käufer wegen etwaiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

6. Entstehen nach Bestätigung des Auftrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder gerät der Käufer mit einer fälligen Verbindlichkeit in Rückstand, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder Sicherstellung des Kaufpreises zu verlangen oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.

G. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenstehenden Rechnungen, auch aus früheren Lieferungen, bei Hingabe von Wechseln und Schecks bis zu deren ordnungsgemäßer Einlösung ausschließliches Eigentum des Verkäufers.

2. An die Stelle der im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußerten Ware tritt deren Erlös, den der Käufer für den Verkäufer gesondert aufzubewahren und nach Abzug seiner Verdienstspanne unverzüglich an den Verkäufer auszuzahlen hat. Erhält der Käufer den Erlös nicht sofort von seinem Abnehmer, tritt er seine Forderung gegen seinen Abnehmer im Voraus an den Verkäufer ab und zwar auch insoweit, als die Ware be- oder verarbeitet ist.

3. Eingriffe seiner Gläubiger, insbesondere Pfändung, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, ebenso einen Antrag auf Moratorium oder das Vergleichs- bzw. Konkursverfahren. Die Verpfändung und Sicherheitsübereignung der gelieferten Ware bzw. der dem Verkäufer abgetretenen Forderungen sind unzulässig.

4. Wenn die durch den verlängerten Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Verkäufers bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um mehr als 25% übersteigt, wird der Verkäufer die vollständig oder teilweise bezahlte Lieferungen nach Wahl des Verkäufers in Höhe der Übersicherung freigeben.

5. Vom Verkäufer gelieferte Waren sind bis zur vollständigen Bezahlung vom Käufer gegen Feuer, Wasserschaden und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Der Versicherungserlös tritt an die Stelle der beschädigten Ware, entsprechende Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag tritt der Käufer hiermit an den Verkäufer ab.

H. Gewährleistung und Haftung

1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort umfassend auf Mängel, Unpaare und Fehlmengen, insbesondere hinsichtlich Qualität, Maß, Menge und Verarbeitung zu prüfen und etwa festgestellte Mängel schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Nach Ablauf der 14-Tagesfrist gilt die Ware in jeder Beziehung als vertragsgemäß genehmigt (§377 HGB). Bei versteckten Mängeln muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung schriftlich erfolgen.

2. Die beanstandete Ware darf nur nach Einwilligung des Verkäufers und frei zurückgesandt werden, es sein denn, dass der Verkäufer nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen auf die Mängelrüge eingegangen ist.

3. Im Falle berechtigter Reklamationen vergütet der Verkäufer dem Käufer die angefallenen Portokosten. Kosten aus unfreien Rücksendungen des Käufers werden in Rechnung gestellt und sind zur sofortigen Zahlung fällig.

4. Hat der Käufer ohne Rückfrage beim Verkäufer eine Konsumentenreklamation durch Umtausch oder Rückzahlung des Kaufpreises erledigt und stellt sich die Reklamation als berechtigt heraus, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben, mangelfreie Ersatzlieferung vorzunehmen oder aber eine Gutschrift bis zur Höhe des Einkaufpreises unter Berücksichtigung von Abnutzung und Verschleiß zu erteilen. Das Risiko einer Ablehnung durch den Verkäufer bleibt beim Kunden.

5. Der (ggf. um Abnutzung und Verschleiß reduzierte) Gewährleistungsanspruch erlischt vollständig für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung und Verwendung des Artikels. Verschleißregel: Gebrauch/Pflege/Belastung.

6. Hat der Käufer nach Rücksprache mit dem Verkäufer Reparaturen durchführen lassen, sind die Originalbelege unter Angabe der Artikelnummer und des Grundes einzureichen, andernfalls ist der Verkäufernicht zur Erstattung des Rechnungsbetrags verpflichtet.

7. Für handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, der Farbe, des Materials, der Ausstattung, der Passform oder des Designs sowie geringe modische Veränderungen leistet Koala keine Gewähr, auch diesbezügliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Die Berechnung jeder Art von Bearbeitungsgebühren für Reklamationen ist für den Käufer und den Verkäufer unzulässig.

I. Vertriebsverbindlichkeiten

1. Der Käufer verpflichtet sich, die gekaufte Ware nur an Endverbraucher zu veräußern. Es besteht Einigkeitdarüber, dass die bestellte und gelieferte Ware ausschließlich für die mit dem Verkäufer schriftlich vereinbarten Haupt- und Filialbetriebe des Käufers bestimmt ist. Der Verkauf in anderen Haupt- und Filialbetrieben des Käufers oder solchen, an denen er beteiligt ist, bedarf zuvor der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung des Verkäufers.

2. Zuwiderhandlung berechtigt den Verkäufer zur Schadenersatzforderung, zur sofortigen Unterbrechung von Lieferungen, einschließlich des Rücktritts vom Kaufvertrag und zum Abbruch der Geschäftsbeziehung. Der Käufer kann daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.

J. Schlussbestimmungen

1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss internationaler (bi- und multilateraler) materieller Sonderbestimmungen wie insbesondere des CISG vom 11.04.1980.

2. Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten aus sämtlichen mit dem Verkäufer geschlossenen Verträgen ist Bochum. Erfüllungsort für alle mit dem Verkäufer getätigten Geschäfte ist Bochum.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine Klausel zu ersetzen, die in Ihrem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Koala Welt der Geschenke • Inh. Fares Khasawneh • Gewerbestr. 11 •  44866 Bochum

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